Die Erbringung eines Dienstes für Briefsendungen - eingeschrieben oder nicht -, der zum Universaldienst gehört, erfordert zunächst den Erhalt einer Lizenz vom BIPT.

Dieser Antrag auf Erteilung einer Lizenz wird auf der Grundlage dieses Formulars per Einschreiben an das BIPT gerichtet.

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